Rechtsprechung
BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB
Konkurrenzen (Tateinheit; natürliche Handlungseinheit; einheitlicher Tatentschluss; enger räumlich-zeitlicher und sachlicher Zusammenhang; einheitliches Tun) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 202a Abs. 1 StGB, § 269 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Anstiftung zu unrichtigen Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels; Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt in Tateinheit mit Nötigung; Ausspähen von Daten durch das Einwählen in ein Emailkonto
- rewis.io
Konkurrenzverhältnis: Gleichzeitigkeit und enger Zusammenhang von Geschehensabläufen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 202a Abs. 1
Anstiftung zu unrichtigen Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels; Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides statt in Tateinheit mit Nötigung; Ausspähen von Daten durch das Einwählen in ein Emailkonto - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18
Konkurrenzen (Tateinheit; natürliche Handlungseinheit; einheitlicher
LG Hamburg, 19.06.2017 - 606 KLs 3/11Bülent Çiftlik
KG, 10.09.2013 - 7 U 131/12Bülent Çiftlik
LG Hamburg, 07.05.2010 - 324 O 649/09Bülent Çiftlik
Bülent Çiftlik
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 30.06.2011 - 2 Ws 59/11
- LG Hamburg, 19.06.2017 - 606 KLs 3/11
- BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 173
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen …
Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18
Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, ein einheitliches Motiv, die Verfolgung eines Zwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung eine Tateinheit nicht zu begründen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319;… Leipziger Kommentar/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20). - BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18
Es hat aber nicht hinreichend bedacht, dass die beiden strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen nicht nur auf einem einheitlichen Tatentschluss beruhten, sondern zudem in einem derart engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang standen, dass das gesamte Tätigwerden des Angeklagten insoweit als ein einheitliches Tun erscheint und deshalb als natürliche Handlungseinheit zu einer materiellrechtlichen Tat zusammenzufassen war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97, BGHSt 43, 312, 315;… Leipziger Kommentar aaO Vor §§ 52 ff. Rn. 10;… Fischer, StGB, 65. Aufl. Vor § 52 Rn. 3). - BGH, 16.05.2018 - 2 StR 417/17
Vorliegen von Tatmehrheit bei Tätigung von wahrheitswidrigen Aussagen über die …
Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 5 StR 73/18
Der Senat kann ausschließen, dass der Gesamtstrafenausspruch angesichts der vom Landgericht "sehr eng' zusammengezogenen (Einzel-) Strafen (UA S. 255) darauf beruht (§ 337 Abs. 1 StPO), zumal die unzutreffende konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 StR 417/17).
- BGH, 23.06.2021 - 2 StR 306/20
Tateinheit (Zusammenfassung mehrerer Handlungen im natürlichen Sinne zu einer …
Bei der Bewertung des Tatbildes ist maßgeblich darauf abzustellen, ob das Tatgeschehen auf einem einheitlichen Tatentschluss beruht (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 683/18, NStZ-RR 2019, 310 f.; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 73/18, BeckRS 2018, 33929). - BGH, 04.05.2022 - 6 StR 129/22
Besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, …
Es stellt sich daher bei natürlicher Betrachtung als Einheit dar und ist als eine Tat im Rechtssinn zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 306/20; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 5 StR 73/18).